Initiativtext

Die Unterzeichnenden, Stimmberechtigte der Stadt Winterthur, stellen hiermit, gestützt auf § 146 Abs. 2 Bst. a des Gesetzes über die politischen Rechte vom 01. September 2013 (GPR, LS 161) folgendes Begehren:

 

Die Gemeindeordnung vom 26. September 2021 wird wie folgt geändert:

 

Gliederungstitel nach Art. 70
7a Zahlbare und qualitativ hochwertige Wohnungen und Gewerberäume
Art. 70a
Zahlbare und qualitativ hochwertige Wohnungen und Gewerberäume


1. Die Stadt setzt sich aktiv für den Schutz, die Erhaltung und die Erhöhung des Anteils von zahlbaren und qualitativ hochwertigen Wohnungen und Gewerberäumen ein.
2. Sie verpflichtet sich dem Ziel einer soziodemografisch durchmischten Wohnbevölkerung in allen Quartieren. Sie gewährleistet, dass sich mindestens ein Viertel aller Mietwohnungen im Eigentum von gemeinnützigen Wohnbauträgern befindet, die ohne Gewinnabsichten dem Prinzip der kostendeckenden Mieten verpflichtet sind. Ausgenommen von dieser Berechnung sind Wohnungen und Einfamilienhäuser im selbst genutzten Eigentum.

 

Übergangsbestimmung:
Für die Erreichung von mindestens einem Viertel des Mietwohnungsbestandes im Eigentum von gemeinnützigen Wohnbauträgern setzt die Gemeinde das Jahr 2040 als Ziel.